Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen SRT Rhein-Ruhr Innenausbau (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Innenausbau-, Sanierungs- und Renovierungsleistungen.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Festpreisangebot bezeichnet.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Preisanpassungen führen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Nach Fertigstellung der Leistungen ist eine förmliche Abnahme durchzuführen. Mängel sind schriftlich zu dokumentieren. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung beanstandet.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme gemäß § 634a BGB. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
SRT Rhein-Ruhr Innenausbau · Herne, NRW
Tel: 0152 54123456
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